Politischer Auftrag
Auftrag des Deutschen Bundestages
In der Sitzung des Sportausschusses des Deutschen Bundestages am 08.06.2016 zum Thema „Schädelhirnverletzungen im Sport“ bestätigten die Abgeordneten die Wichtigkeit des Themas im Hinblick auf zu ergreifende Maßnahmen, um Sportlerinnen und Sportler vor Schädelhirnverletzungen zu schützen und im Verletzungsfall angemessen zu versorgen.
Handlungsbedarf wurde vor allem in Bezug auf die Präventionsarbeit und die weitere intensive Forschung zur Diagnostik und Behandlung von Schädelhirnverletzungen im Sport festgestellt. Die Forschung und der Transfer der Ergebnisse sollen dabei ausdrücklich nicht nur dem Spitzensport, sondern auch dem Breitensport und der Gesamtgesellschaft zugutekommen.
Nicht zuletzt aufgrund der hohen Anzahl von jährlichen Schädelhirnverletzungen im gesamten Sport betonten die Mitglieder des Sportausschusses die Bedeutsamkeit, den Adressatenkreis des Forschungsschwerpunktes „leichtes Schädel-Hirn-Trauma“ auf die Gesamtgesellschaft zu erweitern und insbesondere beim Transfer der Forschungsergebnisse zu berücksichtigen.
Bereitstellung finanzieller Mittel
Die Bereitstellung von ausreichenden finanziellen Mittel dafür wurde als notwendig befunden und befürwortet. Dieser Haltung verliehen die Fraktionen von CDU/CSU und SPD in dem Dokument der „Beschlussempfehlung und Bericht des Sportausschusses“ zum 13. Sportbericht der Bundesregierung (Drucksache 18/9748 vom 23.09.2016) Nachdruck.
Unter Punkt II fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf:
„im Nachgang der Forschungsergebnisse der vom BISp geförderten Studie zu „Schädel-Hirn-Verletzungen im Sport – Epidemiologie und Versorgung“, anschließende Präventionsmaßnahmen und Programme in Kooperation mit den jeweiligen Sportfachverbänden zu initiieren“ (Beschlussempfehlung und Bericht des Sportausschusses zum 13. Sportbericht der Bundesregierung, Drucksache 18/9748, S. 5)
Kontakt
Für weitere Informationen wenden Sie sich an:
Bundesinstitut für Sportwissenschaft
Daniela Fett